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FAQ

Sie haben eine konkrete Frage zum Themenbereich Mutter-Kind-Kur? Mit etwas Glück finden Sie hier bereits die Antwort.

 
  • Wiederholung

    Wann kann ich nach einer Mutter-Kind-Kur eine Wiederholung der Maßnahme beantragen?

    Eine Wiederholung der Kurmaßnahme ist frühestens nach 4 Jahren möglich, Ausnahmen sind möglich.

  • Beantragung

    Wie wird eine Mutter-Kind-Kur beantragt?

    Zunächst ist es ratsam sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Davon gibt es zahlreiche ? wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz oder das Müttergenesungswerk. In der Beratungsstelle erhält man Formulare für die Beantragung der Kur und kann sich über das Antragsverfahren beraten lassen. Die Antragsformulare erhält man alternativ auch von seiner Krankenkasse. Mit dem entsprechenden Attestvordruck wendet man sich in der Regel zuerst an den Hausarzt bzw. einen behandelnden Arzt. Befürwortet dieser eine Kurmaßnahme, füllt er das Attest je nach Krankheitsbild/Indikation aus. Auch ein Besuch beim Kinderarzt ist ratsam, um den entsprechenden Vordruck mit ein paar Fakten und einem Arztstempel zu versehen. Anschließend macht man sich an das Ausfüllen der restlichen Formulare und sendet alles zusammen an seine Krankenkasse. Einige Beratungsstellen übernehmen das auch und helfen beim Ausfüllen.

  • Dauer

    Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Kur und kann sie verlängert werden?

    Die Mutter-Kind-Kur dauert 3 Wochen. Ist es aus medizinischer Sicht notwendig, kann die Maßnahme verlängert werden. Das wird mit einem ärztlichen Attest von der Klinik beantragt.

  • Bezahlung

    Wie sieht es mit den Kosten für eine Mutter-Kind-Kur aus?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Kur vollständig. Davon ausgenommen ist der gesetzlich geregelte Eigenanteil von zehn Euro pro Tag für die Mutter (sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt). Auch die Reisekosten werden in der Regel (größtenteils) übernommen.

  • Job & Kur

    Muss für die Mutter-Kind-Kur Urlaub genommen werden?

    Nein! Wenn ein Arzt eine Kur mit Kind verordnet hat ? was für die Beantragung derselben in der Regel ohnehin notwendig ist ? muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiterin freistellen. Ihr Gehalt muss voll weiter gezahlt werden (§9 Entgeltfortzahlungsgesetz).

  • Vorraussetzungen

    Wann hat die Beantragung einer Mutter-Kind-Kur Aussicht auf Erfolg?

    Die Krankenkasse überprüft den Bedarf der stationären Maßnahme. Dabei werden drei Bereiche näher in Augenschein genommen. Zum einen sind das mütterspezifischen Belastungen, wie z.B. Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf, alleinerziehend, Erziehungsschwierigkeiten, verhaltensauffällige oder chronisch kranke Kinder. Berücksichtigt werden ebenfalls die Lebensumstände der Mutter, wie z.B. Partner-/Eheprobleme, Trennung vom Partner, Tod des Partners bzw. naher Angehöriger, ständiger Zeitdruck, finanzielle Sorgen, Pflege Angehöriger, chronische Krankheiten/Suchtproblematik von Angehörigen, soziale Isolation. Von ebenso hoher Bedeutung ist der aktuelle Gesundheitszustand der Mutter. Eine Kur kommt bspw. bei mehreren psychosomatischen Erkrankungen oder Erschöpfungszuständen in Frage, aber auch körperliche und seelische Störungen, die aus einer Überforderung in der Mutterrolle resultieren, wie z.B. Kopfschmerzen, Magen-Darmstörungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Angstzustände, Schlafstörungen, leichte bis mittlere Depressionen verlangen die Genehmigung der stationären Maßnahme.

  • Begriff

    Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

    Eine Mutter-Kind-Kur ist eine dreiwöchige Erholungspause für Mütter mit ihren Kindern im Alter von bis zu 12 Jahren. Während des Kuraufenthaltes finden Vorsorge- und/oder Rehabilitationsmaßnahmen für die Mutter statt. Je nach individuellem Bedarf und der Empfehlung des Kur-Arztes stehen Gruppen- und Einzelgespräche, ein Bewegungsprogramm, Ernährungsberatung, Entspannungsverfahren und vieles mehr auf dem Stundenplan. Die Kinder werden währenddessen betreut. Leidet ein Kind unter Erkrankungen wie z.B. Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen, Krankheiten der Haut, der Atemwege oder des Bewegungsapparates, kann es in Absprache mit dem Kinderarzt im Rahmen der Mutter-Kind-Maßnahme ebenfalls behandelt werden. Das muss jedoch gesondert beantragt werden.

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